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Dienstag 31 März 2020

Zur Beitragszahlung

informieren wir:

 



 

 


Anfang April wird wie gewohnt der Beitrag für das Quartal, diesmal das 2. Vierteljahr, der Mitglieder per Lastschrift eingezogen.


Aufgrund der Schließung aller Sportanlagen wollen wir Sie als Mitglied informieren:


Die Rechtslage zuerst:

Die Mitgliedschaft in einen eingetragenen Verein ist nicht an ein sportliches Angebot gebunden. Daraus entsteht die Verpflichtung auch den Mitgliedsbeitrag zu zahlen.


Wie handhabt es das BBLZ:

Da zur Zeit einzelne und wiederkehrende Zahlungen an HBV, DBB, LSB usw. anstehen, sowie die Angestellten- und Honorarverträge weiterlaufen, sind wir auch gezwungen den normalen Beitrag einzuziehen. Auch unsere Trainer rechnen mit den Zahlungen, dies wollen wir auch ermöglichen.


Folgendes ist wichtig für den Fall, das die Beitragszahlung im Einzelfall aufgrund der Folgen der  Coronakrise nicht möglich ist, oder das Mitglied in (weitere) Probleme bringt:

Lassen Sie bitte keinen Beitrag von der Bank zurückbuchen, es kostet unnötig Gebühren !!  Sprechen Sie Michael Bylizki an, 0173 652 14 44, oder info@bblz.de, und es wird sich eine Lösung finden.


Sollten die Beschränkungen des Vereinssports länger sein als erwartet, so werden wir seitens des Vorstandes für die Zukunft eine andere Lösung suchen.


Bleibt gesund,


Der Vorstand




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