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Umstellung auf SEPA Lastschriftverfahren










Die Single Euro Payments Area, kurz SEPA genannt, naht im Zahlungsverkehr europaweit unaufhaltsam.

Hier kann sich jeder informieren:

http://www.bundesbank.de/Navigation/DE/Kerngeschaeftsfelder/Unbarer_Zahlungsverkehr/SEPA/sepa.html

Das bedeutet durch geänderte Angaben der Kontonummern viel Arbeit bei der Umstellung und:

Um die neuen Vorschriften einzuhalten gibt es auch für Vereine Informationspflichten, denen wir heute nachkommen wollen.

Ab 2014 verwenden wir bei den erteilten Ermächtigungen zu den Einzügen der Mitgliedbeiträge das neue SEPA-Verfahren mit den 22-stelligen Kontonummern.

Unsere Lastschriften sind mit der Gläubigeridentifikationsnummer (Gläubiger-ID) DE05ZZZ00000316099 gekennzeichnet.
Außerdem erhält jede Lastschrift die Mandatsreferenznummer des Mitglieds.
Diese lautet BBLZxxxxx (xxxxx steht für die Mitgliedsnummer).

Über den Zeitpunkt des/der Einzugs/Einzüge werden wir spätestens 14 Tage vorher informieren.

 

BBLZ Mittelhessen

Mitgliederverwaltung

 

 

 

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Dienstag 15 Oktober 2013  Druckerfreundlich e-Mail an